FÜHRERSCHEIN AM und Mofa - Prüfbescheinigung

AB 15 Jahren mit 45 km/h FAHREN

Roller, Mopeds, Trikes und sonstige kleine und leichte Krafträder darfst Du mit der Führerscheinklasse AM fahren, sodass junge Menschen eigenständig mobil sein können. Wichtig ist, dass die maximale Geschwindigkeit 45 km/h beträgt. Außerdem darf vor dem 16. Lebensjahr nur in Deutschland mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.

 

Mofa - Prüfbescheinigung oder AM - Führerschein?

Seit dem 28.07.2021 kann auch in Baden-Württemberg der AM mit 15 Jahren geprüft werden. Der AM ist aber nur innerhalb von Deutschland bis 16 Jahren gültig und erst ab 16 Jahren innerhalb der EU.

Der AM ist es ein „richtiger“ Führerschein, für den ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden muss. Die Genehmigung dauert in der Regel bei den Führerscheinstellen 6 Wochen, erst danach darf eine Theorieprüfung abgelegt werden. Und dann erneut ca. 1-2 Monate bevor die Praxisprüfung möglich ist. Die Praxisausbildung und Praxisprüfung ist bei AM wesentlich kostspieliger als bei Mofa. Beim AM gibt es keine Probezeitanrechnung wie bei den anderen Fahrerlaubnisklassen. 

Der AM ist im Autoführerschein enthalten, welchen Du mit 17 bereits ablegen kannst (begleitetes Fahren mit 17 = Bf17). Bei BF17 darf AM nur innerhalb von Deutschland genutzt werden. Erst ab 18 durch Erhalt des Kartenführerscheines ist AM auch innerhalb Europas einsetzbar.

Beim Mofa entfällt eine Antragsstellung, da die Prüfbescheinigung direkt beim TÜV angelegt werden kann. Mofa kann innerhalb von rund 4 Wochen absolviert werden und ist zudem wesentlich günstiger. In den Führerschein wird bei unter 16 jährigen die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Mit der Schlüsselzahl 195 wird im Führerschein eingetragen, dass man  ab 15 Jahren  fahren darf, aber eben nur in Deutschland.

Also bitte gut überlegen was Du wählen willst, wenn Du ab 15 motorisiert sein will.