FÜHRERSCHEIN MIT 17 (BF17)

Begleitetes Fahren ab 17

Du bist mit der Prüfbescheinigung BF 17 berechtigt vor deinem 17. Lebensjahr die theoretische und praktische Fahrprüfung abzulegen. Ab 17 Jahren darfst Du Autofahren. Dabei ist es jedoch unerlässlich, von einem erfahrenen Autofahrer begleitet zu werden. Lässt Du Dir bis zu Deinem 18. Geburtstag nichts zu Schulden kommen, kannst du innerhalb von drei Monaten die Klasse BF17 in die reguläre Klasse B umtauschen lassen.

 

Car photo created by diana.grytsku - www.freepik.com
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Voraussetzungen für Dich

  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Mindestalter 16,5 Jahre

 

Voraussetzungen für die Begleitperson

  • namentlich benannt
  • mindestens 30 Jahre alt
  • seit min. fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B  oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  •  muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
  • darf  zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen

Prüfungstermine vor dem 17. Geburtstag

  • Theorie: frühestens drei Monate zuvor
  • Praxis: frühestens einen Monat zuvor

Deine Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. ID Card
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Unterlagen deiner Begleitperson

  • das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17"
  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Führerscheins, Vorder- und Rückseite