Jeder Bewerber muss für die Fahrerlaubnis-Klassen A, A1, A2 und AM, sowie für die Schlüsselzahl B196 geeignete Motorradschutzbekleidung tragen. Die Schutzkleidung ist während aller Ausbildungsfahrten und der Prüfung zu tragen.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
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passendem Motorradhelm,
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Motorradhandschuhen,
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eng anliegender Motorradjacke,
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Rückenprotektor, falls nicht in der Motorradjacke integriert,
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Motorradhose,
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Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
5 Schutzstandards
Mithilfe der fünf Klassen AAA, AA, A, B und C können sich Käufer einen schnellen Überblick verschaffen, was die Schutzkleidung leisten kann:
C steht für reinen Aufprallschutz,
B für reinen Abriebschutz und
A für beides zusammen – geprüft und zertifiziert nach der Euro-Norm EN 17092-2 (bis 6): 2020.
Beim kombinierten Abrieb-/Aufprallschutz bietet Klasse A den höchsten Tragekomfort, allerdings auch die niedrigste Schutzstufe. Bei den Klassen AA und AAA kehrt sich das Verhältnis entsprechend um, vom Protektoren-bewährten Touring-Textilanzug bis hin zur reinen Protektoren-Rennkombi.