WIE GEHT MOTORRAD FAHREN OHNE PRÜFUNG?

WAS BEDEUTET DIE SCHLÜSSELZAHL B196?

  • Angstfrei lernen: Wir wissen, dass der Umstieg Überwindung kosten kann. Wir fangen langsam an, auf einem abgesperrten Platz, bis jeder Handgriff sitzt.
  • Unsere Airbag - Westen geben Dir zusätzliche Sicherheit.
  • Keine Prüfung: Ja, richtig gelesen. Keine theoretische, keine praktische Prüfung. Dein Lernerfolg und deine Sicherheit stehen im Vordergrund, nicht der Zeitdruck eines Prüfers.
  • Geduld-Garantie: Unsere Fahrlehrer sind sehr geduldig. Wir erklären alles so oft, wie nötig – mit Humor und Ruhe.

Was passiert, wenn ich mich unsicher fühle? Dann hängen wir einfach eine Runde dran, bis du dich wohlfühlst.

So einfach geht’s :
  • Schritt 1: Theorie-Check. 4 Doppelstunden (à 90 Min.) kompaktes Wissen, speziell für erfahrene Autofahrer.
  • Schritt 2: Praxis-Spaß. 5 Doppelstunden (à 90 Min.) Fahrübungen. Wir zeigen dir, wie man sicher in die Kurve geht und stabil bremst.
  • Schritt 3: Bescheinigung abholen. Wir stellen dir dein Zertifikat aus. Damit gehst du zum Amt und lässt die „Schlüsselzahl 196“ eintragen. Fertig!

Wer einen Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt, darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125 ccm) fahren.

 

Voraussetzung: 

 

  • Mindestalter 25 Jahre
  •  5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
  • Theorieausbildung:  Motorradunterricht (4 x 90 Minuten) 
  • Praxisausbildung: 5 x Praxisunterricht (jeweils 90 Minuten also 10 Fahrstunden zu 45 Minuten)
  •  Prüfung: keine Theorie-oder Praxisprüfung
Bei Bedarf sind weitere Fahrstunden möglich.
 
  • Zu den Fahrstunden ist die komplette Motorradausrüstung inkl. Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eng anliegender Motorradjacke, Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz mitzubringen!

Achtung:

Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.

Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen Sie mit dem Führerschein B196 auch Krafträder der Klasse A1 fahren, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.


MOTORRADSCHUTZKLEIDUNG

 

Jeder Bewerber muss für die Fahrerlaubnis-Klassen A, A1, A2 und AM, sowie für die Schlüsselzahl B196 geeignete Motorradschutzbekleidung tragen. Die Schutzkleidung ist während aller Ausbildungsfahrten und der Prüfung zu tragen.

 

Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

  • passendem Motorradhelm
  • Motorradhandschuhen
  • eng anliegender Motorradjacke
  • Rückenprotektor, falls nicht in der Motorradjacke integriert 
  • Motorradhose
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz 

 5 Schutzstandards

Mithilfe der fünf Klassen AAA, AA, A, B und C können sich Käufer einen schnellen Überblick verschaffen, was die Schutzkleidung leisten kann:

C steht für reinen Aufprallschutz

B für reinen Abriebschutz

A für beides zusammen – geprüft und zertifiziert nach der Euro-Norm EN 17092-2 (bis 6): 2020.

 

Beim kombinierten Abrieb-/Aufprallschutz bietet Klasse A den höchsten Tragekomfort, allerdings auch die niedrigste Schutzstufe. 

Bei den Klassen AA und AAA kehrt sich das Verhältnis entsprechend um, vom Protektoren-bewährten Touring-Textilanzug bis hin zur reinen Protektoren-Rennkombi.