WAS TUN BEI KRANKHEIT (FAHRSTUNDE)

Die Fahrstunde oder Simulatorstunde kann bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Unter 48 Stunden vorher ist die Fahrstunde bei Stornierung kostenpflichtig (Fehlstunde laut AGB s ).

 

Reichst du uns ein ärztliches Attest über die Krankheit ein, verzichten wir auf eine Berechnung. Voraussetzung ist, dass die Absage bis 8 Uhr erfolgt, so haben wir noch die Chance, Ersatz zu finden. 

 

Sollte der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit bestehen,  liegt es im Ermessen des Fahrlehrers, die Fahrstunde zu fahren. Fährt er diese nicht, wird eine Fehlstunde berechnet.

  • Wir wünschen dir eine schnelle Genesung – wir finden gemeinsam einen neuen Termin, damit du bald voll durchstarten kannst!

WAS TUN BEI KRANKHEIT (PRÜFUNG)

Können Sie an Ihrer Fahrerlaubnisprüfung nicht teilnehmen, liegt die Verantwortung bei Ihnen als Bewerber / Bewerberin, dies der prüfenden Stelle TÜV SÜD mitzuteilen. 

Unentschuldigtes Fehlen bei der theoretischen oder praktischen Prüfung bedeutet, dass der TÜV trotz des Nichterscheinens Anspruch auf die Prüfungsgebühren hat. Das gilt grundsätzlich auch im Krankheitsfall. Vorgaben des TÜV SÜD für Entschuldigungen bei Nichterscheinen zur Fahrerlaubnisprüfung Der TÜV hat Regelungen in Kraft gesetzt, bei deren Einhaltung die Prüfungsgebühren im Krankheitsfall nicht bezahlt werden müssen. Deshalb müssen Sie, falls Sie zur Prüfung angemeldet sind und Sie aber krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können, unbedingt folgende Dinge erledigen:

 

1. Unverzügliche Information per E-Mail an den TÜV: Sie müssen den TÜV per E-Mail an die Adresse 

[email protected] informieren, dass Sie krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können. Diese E-Mail muss folgende Angaben enthalten:

 

• Name, Vorname, Geburtsdatum, Prüfungstermin (Datum / Uhrzeit) Wichtig: Diese Meldung per E-Mail an den TÜV muss noch vor dem geplanten Prüfungstermin erfolgen.

 

2. Schriftliches ärztliches Attest Sie benötigen ein schriftliches ärztliches Attest, mit dem der Arzt bestätigt, dass Sie krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können. Einen Mustervordruck für dieses Attest, den Sie Ihrem Arzt vorlegen können, können wir Ihnen zusenden. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag abfotografiert oder eingescannt (PDF-, JPG- oder PNG-Datei, Größe max. 5 MB) an folgende E-Mailadresse geschickt werden: [email protected]

 

Solltest Du das Attest nicht rechtzeitig einreichen, muss die Prüfung bei uns und beim TÜV bezahlt werden.