Solltest du hier keine Antwort auf Deine Fragen finden, freuen wir uns, wenn du uns
- unter 015158823002 (Raven von Barnekow) anrufst,
- uns an vonbarnekow@web.de eine Email schreibst oder
- direkt zu unseren Bürozeiten (Di + Do ab 17.45 Uhr) vorbeikommst.
- Für alle Führerscheinklassen gilt: man darf den Führerscheinantrag frühestens ein halbes Jahr vor dem entsprechenden Geburtstag stellen. Zum Beispiel gilt für die
Führerscheinklasse BF17, dass Du mindestens 16,5 Jahre alt sein musst.
- die Theorieprüfung darf maximal 3 Monate vor dem entsprechenden Geburtstag abgelegt werden
- die praktische Prüfung darf maximal 1 Monat vor dem entsprechenden Geburtstag abgelegt werden
- bei Nichtbestehen besteht eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 2 Wochen
Du musst nichts mitbringen.
Gut ist es, wenn Du Deinen Personalausweis vorlegen kannst, damit wir für die Behörden Deinen korrekten Namen erfassen können. Deine Eltern können bei Bedarf die Unterschriften auch daheim leisten. Ein wenig Zeit sollte Du haben, da es zu Wartezeiten kommen kann und es bei der Anmeldung viel zu besprechen gibt. Wir erklären Dir das Antragsverfahren und den Ablauf unserer systematischen Fahrausbildung.
Wir bieten Dir Theorie- Kompaktkurse an, d.h. Du kannst den Grundstoff und den spezifischen Theoriestoff für Deine Führerscheinklasse in 7 Tagen absolvieren. Pro Lehrgangstag finden 2 aneinandergereihte Unterrichtseinheiten zu je 90 min. statt. Sonn- und Feiertags finden keine Unterrichte statt. Es fallen keine Extrakosten an. Die Plätze für die Kurse sind limitiert und begehrt, daher bitte wir um rechtzeitige Buchung. Die Intensivkurse sind eine tolle und unkomplizierte Möglichkeit, sich auf die Prüfungen, die Fahrstunden und die Zeit als Führerscheininhaber vorzubereiten.
Es ist hilfreich, bereits den Führerschein-Antrag gestellt zu haben, erforderlich ist dies aber (noch) nicht...
Durchfallen ist kein Drama und kann jedem passieren. Es gibt viele unvorhergesehene Situationen, die einem die Führerschein-Prüfung vermasseln können... und manchmal hat man einfach Pech. Starte nicht zu voreilig in die praktische Prüfung, denn ein Nichtbestehen kostet unnötig Geld. Du musst die TÜV- Gebühr nochmal zahlen und auch die Vorstellung zur Prüfung an die Fahrschule. Außerdem musst Du noch einige Fahrstunden nehmen, um die Situation besser zu trainieren. Um Dir hierfür Zeit zu geben, dürfen wir Dich leider in den 14 Tage nach Nichtbestehen nicht wieder zur Prüfung vorstellen.
Je nach Talent, Motivation und zeitlichen Flexibilität fahren wir so viele Fahrstunden wie nötig und so wenige Fahrstunden wie möglich. Die Anzahl der Fahrstunden kann im Vorhinein nicht ermittelt werden, da deren Anzahl wesentlich von dem Talent, den Vorkenntnissen, dem individuellen Lernfortschritt und dem Alter abhängt. Gründe hierfür sind u.a. unterschiedliche Lernvoraussetzungen, liegen Vorerfahrungen vor, das Umsetzen und Anwenden von Erlerntem, die Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit, die persönliche Situation, und vieles andere mehr...dies gilt auch für die einzelnen Stufen der Ausbildung. So kann es sein, dass ein geschickter Fahrschüler mit fahrerischer Vorerfahrung etliche Übungen der Grundausbildung besonders schnell durchläuft, während Fahrschüler, die sich bisher weniger für Führerschein und den Straßenverkehr interessiert haben, überdurchschnittlich lange benötigen.
Solltest du das Mindestalter erreicht haben, dann bekommst Du im Normalfall sofort nach der praktischen Prüfung Deinen Führerschein ausgehändigt und du kannst sofort vom TÜV Gelände fahren.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundstufe, Aufbaustufe und Leistungsstufe, beginnt die Phase der Sonderfahrten. Mit Deinem Fahrlehrer/in wirst Du Deine Leistung realistisch einschätzen können. Voraussetzung ist u.a., dass sichere Beherrschen des Fahrzeugs, der Verkehrsregeln und das richtige Reagieren auf das Verkehrsgeschehen. Folglich finden diese Fahrten erst am Ende der Ausbildung statt, wenn es nicht mehr weit zur Prüfung ist. Ein `Vorziehen` der Sonderfahrten führt nicht schneller und günstiger zum Führerschein, sondern ggf. zum Nichtbestehen der Prüfung, da noch Lücken in der Fahrausbildung zu schließen sind.
Sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters kannst Du den Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen. Das bedeutet, Du kannst mit ca. 17 1/2 Jahren mit der Führerscheinausbildung (B, B197) beginnen. Möchtest Du am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren teilnehmen, kannst Du sogar schon mit 16 1/2 Jahren starten.
Alle Personen, mit denen Du vor Deinem 18. Geburtstag fahren möchtest, müssen als genehmigte Begleitpersonen in Deiner Prüfbescheinigung eingetragen sei. Dazu müssen sie folgende Kriterien erfüllen:
Mindestalter 30 Jahre, B- Führerschein seit mind. 5 Jahren, max. 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg
Beliebter Begleitpersonen sind Eltern und Großeltern, aber auch Ausbilder im Ausbildungsbetrieb können eingetragen werden.
Alle Personen, mit denen Du vor Deinem 18. Geburtstag fahren möchtest, müssen als genehmigte Begleitpersonen in Deiner Prüfbescheinigung eingetragen sei. Dazu müssen sie folgende Kriterien erfüllen:
Mindestalter 30 Jahre, B- Führerschein seit mind. 5 Jahren, max. 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg
Beliebter Begleitpersonen sind Eltern und Großeltern, aber auch Ausbilder im Ausbildungsbetrieb können eingetragen werden.
Nach zweijährigem Besitz Deiner Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A2 kannst Du eine Aufstiegsprüfung (nur praktische Prüfung, ohne Theorieprüfung) auf die Klasse A absolvieren.
Nach zweijährigem Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 kannst Du eine Aufstiegsprüfung auf die Führerscheinklasse A2 machen (nur praktische Prüfung, ohne Theorieprüfung).
Eine praktische Ausbildung zum Kennenlernen des Motorrads und zur Auffrischung der Fähigkeiten und Kenntnisse (Grundfahraufgaben!) ist notwendig. Die Anzahl der Fahrstunden richten sich nach Deinem Können.
Die bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Daher solltest Du die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten ablegen (bestehen). Sollte dies nicht klappen- keine Panik! Dann ist ein vereinfachter Folgeantrag zu stellen.
Für Mofas erwirbt man keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Wer bereits über einen Führerschein verfügt, darf automatisch Mofa fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, der Hubraum darf höchstens 50 ccm nicht überschreiten. Du darfst ab 15 Jahren Mofa fahren, die Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Du benötigst die Einwilligung Deiner Erziehungsberechtigten. Es muss kein Antrag gestellt werden, 6 Theorieunterrichte und mind. 90 min Fahrausbildung sind vorgeschrieben. Du benötigst ein Passbild und einen gültigen Ausweis. Du musst nur eine Theorieprüfung ablegen.
Mit 15 Jahren darfst Du die Führerscheinklasse AM fahren. Der AM- Führerschein ist aber nur innerhalb Deutschlands bis 16 Jahre gültig, über 16 Jahren gilt er auch außerhalb Deutschlands. Mit der Führerscheinklasse AM erhält Du einen richtigen Führerschein, wofür Du einen Antrag stellen und eine theoretische und praktische Prüfung ablegen musst.
Aufgrund der Praxisausbildung, der Theorieprüfung und der Praxisprüfung ist der Erwerb von AM wesentlich kostspieliger als der Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung. Dafür ist die
Mofa-Prüfbescheinigung schneller erhältlich. Für AM gibt es keine Probezeitanrechnung wie bei den anderen Fahrerlaubnisklassen. Der Führerschein der Klasse AM wird mit der
Führerscheinklasse B miterteilt. Bei begleitetem Fahren mit 17 Jahren darfst Du Fahrzeuge der Klasse AM innerhalb Deutschland fahren. Ab 18 Jahren auch außerhalb Deutschlands.
Wer einen
Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt, darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) fahren.
Voraussetzung:
Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Uns ist die Qualität unseres Unterrichts ein besonderes Anliegen. Wir sorgen für eine anregende, gelassene Lernatmosphäre, in der Menschen unterschiedlicher Begabungen sich wohl fühlen können. Wir bereiten uns sorgfältig auf unseren Unterricht vor und sind bei der Bewertung unserer Unterrichtsleistung stets kritisch zu uns selbst.
Wir begegnen unseren Fahrschülern mit einer positiven, vorurteilsfreien Haltung. Wir kommen unseren Fahrschülern mit Freundlichkeit und Geduld entgegen. Wir bemühen uns um Verständnis für die Probleme unserer Kunden.
Wir fühlen uns unserem Berufsstand verpflichtet. Wir tragen aktiv zur Pflege eines guten gesellschaftlichen Ansehens des Berufsstandes bei. Wir beteiligen uns an der Verbandsarbeit und unterstützen die Arbeit unserer Verbandsvertreter.
Wir streben nach kollegialem Verhalten. Wir enthalten uns negativer Äußerungen über andere Fahrlehrer. Wir betreiben keinen Kundenfang durch einen Wettbewerb, der auf Kosten der Qualität der Fahrausbildung geht. Wir kommunizieren miteinander, kooperieren und unterstützen uns.
Wir sind Vorbild für verantwortungsbewusstes, umweltfreundliches Verhalten im Straßenverkehr. Wir zeichnen uns im täglichen Leben durch Rücksichtnahme und Rechtstreue aus.
Wir bemühen uns um eine möglichst aktuelle, zutreffende Analyse des Lernstands unserer Schüler und geben das Ergebnis in verständlicher Form an unsere Fahrschüler weiter. Die Lernstandsdiagnose ist Grundlage für die Planung der nächsten Lernschritte und die Entscheidung, ob ein Fahrschüler zur Fahrerlaubnisprüfung angemeldet werden kann. Wir melden unsere Fahrschüler erst dann zur Prüfung an, wenn wir von deren Prüfungsreife überzeugt sind.
Wir nutzen das Abhängigkeitsverhältnis unserer Fahrschüler nicht aus. Die Beziehung zu ihnen ist von Achtung und Taktgefühl geprägt. Die Preise für die Ausbildung sind angemessen und fair.
Wir übernehmen Verantwortung für unseren beruflichen Nachwuchs. Wir leisten nach Möglichkeit einen Beitrag zur Ausbildung junger Fahrlehrer.
Wir verhalten uns partnerschaftlich gegenüber den Verwaltungsbehörden, den Prüfern, der Polizei. Wir respektieren deren Kompetenzbereiche und arbeiten mit ihnen zusammen.
Wir bilden uns weiter. Wir nehmen die Angebote zur Fortbildung wahr und halten uns immer auf dem Laufenden. Wir bemühen uns um stetige Steigerung unserer beruflichen und menschlichen Kompetenz.
Fahrschulinhaber übernehmen soziale Verantwortung für ihre Angestellten, indem sie diese angemessen und fair bezahlen.
Motorradfahrlehrer fahren regelmäßig selbst Motorrad und bilden sich durch spezielle Zweiradseminare weiter. Außerdem versuchen sie bei der Zweiradausbildung möglichst viele Fahrstunden nicht mit dem Pkw, sondern mit dem Motorrad zu begleiten.
Driving School Salem
Bahnhofstr. 13
88682 Salem-Mimmenhausen
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