Häufig gestellte Fragen

Solltest Du hier keine Antwort auf Deine Fragen finden, freuen wir uns, wenn Du uns 

 

- unter 015158823002 (Raven von Barnekow) anrufst, 

 

- uns an vonbarnekow@web.de eine Email schreibst oder 

 

- direkt zu unseren Bürozeiten (Di + Do ab 17.45 Uhr) vorbeikommst.

Wichtiges zum Autoführerschein auf einen Blick

-  Für alle Führerscheinklassen gilt: man darf den Führerscheinantrag frühestens ein halbes Jahr vor dem entsprechenden Geburtstag stellen. Zum Beispiel gilt für die Führerscheinklasse BF17, dass  Du mindestens 16,5 Jahre alt sein musst.

- die Theorieprüfung darf maximal 3 Monate vor dem entsprechenden Geburtstag abgelegt werden

- die praktische Prüfung darf maximal 1 Monat vor dem entsprechenden Geburtstag abgelegt werden

- bei Nichtbestehen besteht eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 2 Wochen 

Was muss ich zur Anmeldung  mitbringen?

Du musst nichts mitbringen.


Gut ist es, wenn Du Deinen Personalausweis vorlegen kannst, damit wir für die Behörden Deinen korrekten Namen erfassen können. Deine Eltern können bei Bedarf die Unterschriften auch daheim leisten. Ein wenig Zeit sollte Du haben, da es zu Wartezeiten kommen kann und es bei der Anmeldung viel zu besprechen gibt. Wir erklären Dir das Antragsverfahren und den Ablauf unserer systematischen Fahrausbildung.


Theorie-Intensivkurs - was bedeutet das?

Wir bieten Dir Theorie- Kompaktkurse an, d.h. Du kannst den Grundstoff und den spezifischen Theoriestoff für Deine Führerscheinklasse in 7 Tagen absolvieren. Pro Lehrgangstag finden 2 aneinandergereihte Unterrichtseinheiten zu je 90 min. statt. Sonn- und Feiertags finden keine Unterrichte statt. Es fallen keine Extrakosten an. Die Plätze für die Kurse sind limitiert und begehrt, daher bitte wir um rechtzeitige Buchung. Die Intensivkurse sind eine tolle und unkomplizierte Möglichkeit, sich auf die Prüfungen, die Fahrstunden und die Zeit als Führerscheininhaber vorzubereiten.

 

Es ist hilfreich, bereits den Führerschein-Antrag gestellt zu haben, erforderlich ist dies aber (noch) nicht...

 

 

Was passiert, wenn ich Durch die prüfung falle?

Durchfallen ist kein Drama und kann jedem passieren. Es gibt viele unvorhergesehene Situationen, die einem die Führerschein-Prüfung vermasseln können... und manchmal hat man einfach Pech. Starte nicht zu voreilig in die praktische Prüfung, denn ein Nichtbestehen kostet unnötig Geld.  Du musst die TÜV- Gebühr nochmal zahlen und auch die Vorstellung zur Prüfung an die Fahrschule. Außerdem musst Du noch einige Fahrstunden nehmen, um die Situation besser zu trainieren. Um Dir hierfür Zeit zu geben, dürfen wir Dich leider in den 14 Tage nach Nichtbestehen nicht wieder zur Prüfung vorstellen. 

Wann bekomme ich den Führerschein ausgehändigt?

Solltest Du das Mindestalter erreicht haben, dann bekommst Du im Normalfall sofort nach der praktischen Prüfung Deinen Führerschein ausgehändigt und Du kannst sofort vom TÜV-Hof fahren.

 

Wann kann ich mit den Sonderfahrten beginnen?

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundstufe, Aufbaustufe und Leistungsstufe, beginnt die Phase der Sonderfahrten. Mit Deinem Fahrlehrer/in wirst Du Deine Leistung realistisch einschätzen können. Voraussetzung ist u.a., dass sichere Beherrschen des Fahrzeugs, der Verkehrsregeln und das richtige Reagieren auf das Verkehrsgeschehen. Folglich finden diese Fahrten erst am Ende der Ausbildung statt, wenn es nicht mehr weit zur Prüfung ist. Ein `Vorziehen` der Sonderfahrten führt nicht schneller und günstiger zum Führerschein, sondern ggf. zum Nichtbestehen der Prüfung, da noch Lücken in der Fahrausbildung zu schließen sind. 

 


Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung beginnen?

Sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters kannst Du den Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen. Das bedeutet, Du kannst mit ca. 17 1/2 Jahren mit der Führerscheinausbildung (B, B197) beginnen. Möchtest Du am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren teilnehmen, kannst Du sogar schon mit 16 1/2 Jahren starten. 

Wen kann ich als Begleiter für begleitetes Fahren eintragen lassen?

Alle Personen, mit denen Du vor Deinem 18. Geburtstag fahren möchtest, müssen als genehmigte Begleitpersonen in Deiner Prüfbescheinigung eingetragen sei. Dazu müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

 

Mindestalter 30 Jahre, B- Führerschein seit mind. 5 Jahren, max. 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg

Beliebter Begleitpersonen sind Eltern und Großeltern, aber auch Ausbilder im Ausbildungsbetrieb können eingetragen werden. 

Wen kann ich als Begleiter für begleitetes Fahren eintragen lassen?

Alle Personen, mit denen Du vor Deinem 18. Geburtstag fahren möchtest, müssen als genehmigte Begleitpersonen in Deiner Prüfbescheinigung eingetragen sei. Dazu müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

 

Mindestalter 30 Jahre, B- Führerschein seit mind. 5 Jahren, max. 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg

Beliebter Begleitpersonen sind Eltern und Großeltern, aber auch Ausbilder im Ausbildungsbetrieb können eingetragen werden. 

Aufstiegsprüfung von A1 auf A2

oder A2 auf A

Nach zweijährigem Besitz Deiner Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A2 kannst Du eine Aufstiegsprüfung (nur praktische Prüfung, ohne Theorieprüfung) auf die Klasse A absolvieren. 

Nach zweijährigem Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 kannst Du eine Aufstiegsprüfung auf die Führerscheinklasse A2 machen (nur praktische Prüfung, ohne Theorieprüfung). 

 

Eine praktische Ausbildung zum Kennenlernen des Motorrads und zur Auffrischung der Fähigkeiten und Kenntnisse (Grundfahraufgaben!) ist notwendig. Die Anzahl der Fahrstunden richten sich nach Deinem Können.

 

 

Wie lange ist die Theorieprüfung gültig?

Die bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Daher solltest Du die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten ablegen (bestehen). Sollte dies nicht klappen- keine Panik! Dann ist ein vereinfachter Folgeantrag zu stellen. 

 

Mofa- Ausbildung: was muss ich beachten?

Für Mofas erwirbt man keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Wer bereits über einen Führerschein verfügt, darf automatisch Mofa fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, der Hubraum darf höchstens 50 ccm nicht überschreiten. Du darfst ab 15 Jahren Mofa fahren, die Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Du benötigst die Einwilligung Deiner Erziehungsberechtigten. Es muss kein Antrag gestellt werden, 6 Theorieunterrichte und mind. 90 min Fahrausbildung sind vorgeschrieben. Du benötigst ein Passbild und einen gültigen Ausweis. Du musst nur eine Theorieprüfung ablegen. 

 

Führerscheinklasse AM mit 15 Jahren

Mit 15 Jahren darfst Du die Führerscheinklasse AM fahren. Der AM- Führerschein ist aber nur innerhalb Deutschlands bis 16 Jahre gültig, über 16 Jahren gilt er auch außerhalb Deutschlands. Mit der Führerscheinklasse AM erhält Du einen richtigen Führerschein, wofür Du einen Antrag stellen und eine theoretische und praktische Prüfung ablegen musst.


Aufgrund der Praxisausbildung, der Theorieprüfung und der Praxisprüfung ist der Erwerb von AM wesentlich kostspieliger als der Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung. Dafür ist die Mofa-Prüfbescheinigung schneller erhältlich. Für AM gibt es keine Probezeitanrechnung wie bei den anderen Fahrerlaubnisklassen. Der Führerschein der Klasse AM wird mit der Führerscheinklasse B miterteilt. Bei begleitetem Fahren mit 17 Jahren darfst Du Fahrzeuge der Klasse AM innerhalb Deutschland fahren. Ab 18 Jahren auch außerhalb Deutschlands.


Was bedeutet die Schlüsselzahl B197?

Hierbei wird die Automatik- und Schaltausbildung kombiniert.

Willst du sowohl Automatik-Autos UND auch Schaltwagen fahren dürfen? Oder kannst Du Dich einfach (noch) nicht zwischen den beiden Fahrzeugtypen entscheiden? In jedem Fall ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 die richtige Wahl für Dich! 
Ab den 1.4.2021 kannst Du die Fahrausbildung im Automatik-Fahrzeug mit einer zusätzlichen Schaltausbildung kombinieren. Dazu müssen mindestens 10 Übungsstunden (zu 45 min.) auf einem Schaltwagen gefahren und durch eine fahrschulinterne, erfolgreich durchgeführte Testfahrt bescheinigt werden. Der Vorteil: Auch wenn Du Deine Fahrprüfung im Automatik-Auto ablegst, darfst Du anschließend auch Schaltwagen fahren – ganz ohne Einschränkungen. Dafür bekommst Du die Schlüsselzahl B197 in Deinen Führerschein eingetragen. Achtung: Bei einem Aufstieg in die BE oder C/CE Führerscheinklassen wird bei einem Automatikfahrzeug auch eine Automatik-Beschränkung eingetragen. Fährst Du die BE Prüfung auf einem Schaltfahrzeug darfst Du auch mit Anhänger ein Zugfahrzeug mit Schalt- oder Automatikgetriebe fahren. 

Wie kann der Automatikeintrag (Schlüsselzahl 78) ausgetragen werden?

Wenn Du die Fahrprüfung vor dem 01.04.2021 auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hast, steht in Deinem Führerschein die Schlüsselzahl 78. Somit darfst Du nur Automatik- und kein Schaltfahrzeug fahren.Wenn Du das ändern willst, kannst Du bei uns die Schulung „Schlüsselzahl B197“ machen. Dabei werden mindestens 10 Übungsstunden zu 45 min. auf einem Schaltwagen gefahren und durch einefahrschulinterne, erfolgreich durchgeführte Testfahrt für die Fahrerlaubnisbehörde bescheinigt. Fertig! Ab jetzt darfst Du beide Fahrzeug-Varianten fahren. Oder Du legst eine Fahrprüfung beim Tüv aufeinem Pkw mit Schaltgetriebe ab. 

Wie geht Motorradfahren ohne Prüfung? Was bedeutet die Schlüsselzahl B196?

Wer einen Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt, darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) fahren.
Voraussetzung: 
  • Mindestalter 25 Jahre
  •  5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
  •  Ausbildung in der Fahrschule 
  • Theorieausbildung:  Motorradunterricht (2 x  180 Minuten) Praxisausbildung: 5x Praxisunterricht (jeweils 90 Minuten / also 10 Fahrstunden zu 45 Minuten)
  •  Prüfung: keine Theorie oder Praxisprüfung
Bei Bedarf sind weitere Fahrstunden möglich! 

  • Zu den Fahrstunden ist die komplette Motorradausrüstung inkl. Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eng anliegender Motorradjacke, Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert!), Motorradhose, Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz mitzubringen!

Achtung:

Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.