FÜHRERSCHEIN MIT 17 (BF17)

Begleitetes Fahren mit 17

Du bist mit der Prüfbescheinigung BF 17 berechtigt vor deinem 17. Lebensjahr die theoretische und praktische Fahrprüfung abzulegen. Ab 17 Jahren darfst du Autofahren. Dabei ist es jedoch erforderlich, von einem erfahrenen Autofahrer begleitet zu werden. Lässt du dir bis zu deinem 18. Geburtstag nichts zu Schulden kommen, kannst du innerhalb von drei Monaten die Klasse BF17 in die reguläre Klasse B umtauschen lassen. 

 

Falls du denkst, BF 17 ist teurer als der reguläre Führerschein - das ist nicht der Fall. Im Gegenteil, teilweise gewähren Kfz-Versicherungen Teilnehmern an BF 17 Vergünstigungen. 

 

Der Ablauf und die Kosten unterscheidet sich nicht vom Erwerb der Führerscheinklasse B und B mit der Schlüsselzahl 197.

 

Auch für den Anhängerführerschein möglich. 

 

Noch Fragen dazu? Gern klären wir gemeinsam deine Fragen.

 

Prüfungstermine vor dem 17. Geburtstag

  • Theorie: frühestens drei Monate zuvor
  • Praxis: frühestens einen Monat zuvor

Voraussetzungen für Dich

  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Mindestalter 16,5 Jahre

Voraussetzungen für die Begleitperson

  • namentlich benannt
  • mindestens 30 Jahre alt
  • seit min. fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B  oder einer entsprechenden deutschen, schweizerischen, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  •  muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
  • darf  zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen


WEN KANN ICH ALS BEGLEITER FÜR BEGLEITETES FAHREN EINTRAGEN LASSEN?

Alle Personen, mit denen du vor deinem 18. Geburtstag fahren möchtest, müssen als genehmigte Begleitpersonen in deiner Prüfbescheinigung eingetragen sei. Dazu müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

 

Mindestalter 30 Jahre, Führerschein Kl. B seit mind. 5 Jahren, max. 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg

 

Beliebte Begleitpersonen sind Eltern und Großeltern, aber auch Ausbilder im Ausbildungsbetrieb oder andere Personen können eingetragen werden. 

So kannst du dich anmelden

  • in der Fahrschule in 88682 Salem-Mimmenhausen, Bahnhofstr. 13, dienstags und donnerstags zwischen 17.30 Uhr und 18.30 Uhr 
  • telefonisch unter 015158823002 oder per WhatsApp
  • oder per Mail unter: [email protected]

Das Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Wir erläutern dir gern ausführlich den Ablauf der Ausbildung und gehen auf deine individuellen Fragen ein. Bitte bring ein wenig Zeit für die Anmeldung mit, da es ggf. zu Wartezeiten kommen kann. Wenn Du Fragen dazu hast, dann schreib uns gern eine Email an [email protected] oder ruf uns an.

 

Wir freuen uns auf dich!

WANN KANN ICH MIT DER FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG BEGINNEN?

Sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters kannst du den Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen. Das bedeutet, du kannst mit ca. 17 1/2 Jahren mit der Führerscheinausbildung (B, B197) beginnen. Möchtest du am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren teilnehmen, kannst du sogar schon mit 16 1/2 Jahren starten. 


Deine Unterlagen für die Antragstellung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. ID Card
  • Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Unterlagen deiner Begleitperson

  • das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17"
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Voraussetzungen an die Begleiter:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.