Roller, Mopeds, Trikes und sonstige kleine und leichte Krafträder darfst Du mit der Führerscheinklasse AM fahren, sodass junge Menschen eigenständig mobil sein können. Wichtig ist, dass die maximale Geschwindigkeit 45 km/h beträgt. Außerdem darf vor dem 16. Lebensjahr nur in Deutschland mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.
Mofa - Prüfbescheinigung oder AM - Führerschein?
Seit
dem 28.07.2021 kann auch in Baden-Württemberg der AM mit 15 Jahren geprüft werden. Der AM ist aber nur innerhalb von Deutschland bis 16 Jahren gültig und erst ab 16 Jahren innerhalb der
EU.
Der AM
ist es ein „richtiger“ Führerschein, für den ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden muss. Die Genehmigung dauert in der Regel bei den Führerscheinstellen 6 Wochen, erst
danach darf eine Theorieprüfung abgelegt werden. Und dann erneut ca. 1-2 Monate bevor die Praxisprüfung möglich ist. Die Praxisausbildung und Praxisprüfung ist bei AM wesentlich
kostspieliger als bei Mofa. Beim AM gibt es keine Probezeitanrechnung wie bei den anderen Fahrerlaubnisklassen.
Der AM
ist im Autoführerschein enthalten, welchen Du mit 17 bereits ablegen kannst (begleitetes Fahren mit 17 = Bf17). Bei BF17 darf AM nur innerhalb von Deutschland genutzt werden. Erst ab 18 durch
Erhalt des Kartenführerscheines ist AM auch innerhalb Europas einsetzbar.
Beim Mofa entfällt eine Antragsstellung, da die Prüfbescheinigung direkt beim TÜV angelegt werden kann. Mofa kann innerhalb von rund 4 Wochen absolviert werden und ist zudem wesentlich
günstiger.
In den Führerschein wird bei unter 16 jährigen die Schlüsselzahl 195
eingetragen. Mit der Schlüsselzahl 195 wird im Führerschein eingetragen, dass man ab 15 Jahren fahren darf, aber eben nur in
Deutschland.
Also bitte
gut überlegen was Du wählen willst, wenn Du ab 15 motorisiert sein will.
Driving School Salem
Bahnhofstr. 13
88682 Salem-Mimmenhausen
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