MOTORRADKLASSEN

KLASSE Am (Roller)

 

Krafträder und Trikes mit einem Hubraum bis zu 50 ccm          bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung max. 4 kW

 

Du kannst bei uns mit einem Elektroroller fahren. 

 

Voraussetzung

min. 15 Jahre* alt

 

Ausbildung

14 Theoriestunden
Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
 

* Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag erlaubt

KLASSE A1

 

Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm

Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Trikes mit Hubraum über 50 ccm

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung max. 15 kW

 

Voraussetzung

min. 16 Jahre alt

 

Ausbildung ohne Vorbesitz

16 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
 

Ausbildung mit Vorbesitz

10 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
 

Eingeschlossene Klassen

AM


Klasse B196


Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm

Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg


Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm                                bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Motorleistung max. 15 kW


Voraussetzungen
min. 25 Jahre alt
seit min. 5 Jahre Klasse B


Ausbildung
4 Theoriestunden
min. 10 Übungsfahrten
ohne Prüfungen

Klasse A2

 

Krafträder mit einer Motorleistung

bis max. 35 kW

Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Voraussetzungen

min. 18 Jahre alt

 

Ausbildung ohne Vorbesitz

16 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
eine Theorie- & Praxisprüfung

 

Ausbildung mit Vorbesitz

10 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
 

Ausbildung für Aufstieg A1 nach A2

Kein Theorieunterricht
Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
6 Sonderfahrten (A1 unter 2 Jahre)
keine Sonderfahrten (A1 über 2 Jahre)
Praxisprüfung

 

Eingeschlossene Klassen

AM, A1

Klasse A

 

Krafträder mit einem Hubraum

über 50 ccm

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

 

Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Motorleistung über 15 kW

 

Voraussetzungen

24 Jahre: für Krafträder bei Direkteinstieg

20 Jahre: für Krafträder bei min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

 

Ausbildung ohne Vorbesitz

16 Theoriestunden

12 Sonderfahrten + Übungsfahrten

 

Ausbildung mit Vorbesitz

10 Theoriestunden

12 Sonderfahrten + Übungsfahrten

 

Ausbildung für Aufstieg A2 nach A

Kein Theorieunterricht

6 Sonderfahrten (A2 unter 2 Jahre oder A1);

keine Sonderfahrten (A2 über 2 Jahre)

Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife

Praxisprüfung

 

Eingeschlossene Klassen

AM, A1, A2

 


MOTORRADSCHUTZKLEIDUNG

Jeder Bewerber muss für die Fahrerlaubnis-Klassen A, A1, A2 und AM, sowie für die Schlüsselzahl B196 geeignete Motorradschutzbekleidung tragen. Die Schutzkleidung ist während aller Ausbildungsfahrten und der Prüfung zu tragen.

 

Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:

  • passendem Motorradhelm
  • Motorradhandschuhen
  • eng anliegender Motorradjacke
  • Rückenprotektor, falls nicht in der Motorradjacke integriert 
  • Motorradhose
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz 

 

5 Schutzstandards

Mithilfe der fünf Klassen AAA, AA, A, B und C können sich Käufer einen schnellen Überblick verschaffen, was die Schutzkleidung leisten kann:

C steht für reinen Aufprallschutz

B für reinen Abriebschutz

A für beides zusammen – geprüft und zertifiziert nach der Euro-Norm EN 17092-2 (bis 6): 2020.

 

Beim kombinierten Abrieb-/Aufprallschutz bietet Klasse A den höchsten Tragekomfort, allerdings auch die niedrigste Schutzstufe. 

Bei den Klassen AA und AAA kehrt sich das Verhältnis entsprechend um, vom Protektoren-bewährten Touring-Textilanzug bis hin zur reinen Protektoren-Rennkombi.