Krafträder und Trikes mit einem Hubraum bis zu 50 ccm bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung max. 4 kW
Du kannst bei uns mit einem Elektroroller fahren.
Voraussetzung
min. 15 Jahre* alt
Ausbildung
14 Theoriestunden
Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
* Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag erlaubt
Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm
Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg
Trikes mit Hubraum über 50 ccm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung max. 15 kW
Voraussetzung
min. 16 Jahre alt
Ausbildung ohne Vorbesitz
16 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Ausbildung mit Vorbesitz
10 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Eingeschlossene Klassen
AM
Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm
Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg
Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max.
45 km/h, Motorleistung max. 15 kW
Voraussetzungen
min. 25 Jahre alt
seit min. 5 Jahre Klasse B
Ausbildung
4 Theoriestunden
min. 10 Übungsfahrten
ohne Prüfungen
Krafträder mit einer Motorleistung
bis max. 35 kW
Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg
Voraussetzungen
min. 18 Jahre alt
Ausbildung ohne Vorbesitz
16 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
eine Theorie- & Praxisprüfung
Ausbildung mit Vorbesitz
10 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Ausbildung für Aufstieg A1 nach A2
Kein Theorieunterricht
Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
6 Sonderfahrten (A1 unter 2 Jahre)
keine Sonderfahrten (A1 über 2 Jahre)
Praxisprüfung
Eingeschlossene Klassen
AM, A1
Krafträder mit einem Hubraum
über 50 ccm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, Motorleistung über 15 kW
Voraussetzungen
24 Jahre: für Krafträder bei Direkteinstieg
20 Jahre: für Krafträder bei min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Ausbildung ohne Vorbesitz
16 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Ausbildung mit Vorbesitz
10 Theoriestunden
12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
Ausbildung für Aufstieg A2 nach A
Kein Theorieunterricht
6 Sonderfahrten (A2 unter 2 Jahre oder A1);
keine Sonderfahrten (A2 über 2 Jahre)
Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
Praxisprüfung
Eingeschlossene Klassen
AM, A1, A2
MOTORRADSCHUTZKLEIDUNG
Jeder Bewerber muss für die Fahrerlaubnis-Klassen A, A1, A2 und AM, sowie für die Schlüsselzahl B196 geeignete Motorradschutzbekleidung tragen. Die Schutzkleidung ist während aller Ausbildungsfahrten und der Prüfung zu tragen.
Die Motorradschutzbekleidung besteht aus:
5 Schutzstandards
Mithilfe der fünf Klassen AAA, AA, A, B und C können sich Käufer einen schnellen Überblick verschaffen, was die Schutzkleidung leisten kann:
C steht für reinen Aufprallschutz
B für reinen Abriebschutz
A für beides zusammen – geprüft und zertifiziert nach der Euro-Norm EN 17092-2 (bis 6): 2020.
Beim kombinierten Abrieb-/Aufprallschutz bietet Klasse A den höchsten Tragekomfort, allerdings auch die niedrigste Schutzstufe.
Bei den Klassen AA und AAA kehrt sich das Verhältnis entsprechend um, vom Protektoren-bewährten Touring-Textilanzug bis hin zur reinen Protektoren-Rennkombi.
Driving School Salem
Bahnhofstr. 13
88682 Salem-Mimmenhausen
Ruf uns an:
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Angelika von Barnekow
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